Honorar · Kostenerstattung · Terminabsagen
Mein Honorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Der reguläre Stundensatz beträgt:
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95 Euro für Selbstzahler*innen
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120 Euro bei Abrechnung nach GebüH, z. B. bei privater Versicherung oder Beihilfe
Je nach angewandter Methode kann es zu leichten Abweichungen kommen.
Private Krankenversicherung & Zusatzversicherungen
Wenn Du privat versichert bist oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen hast, übernehmen viele Versicherungen die Behandlungskosten ganz oder teilweise. Auch Beihilfestellen erstatten häufig entsprechende Anteile.
Die genaue Höhe der Erstattung hängt von Deinem individuellen Versicherungsvertrag ab.
Für meine Behandlungen benötigst Du kein Rezept und keine ärztliche Verordnung.
Als Heilpraktikerin bin ich befugt, selbst Diagnosen zu stellen und eine Rechnung gemäß GebüH auszustellen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist leider nicht möglich.
Wenn Du gesetzlich versichert bist, kann eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen sinnvoll sein.
Gerne berate ich Dich dazu oder unterstütze Dich bei der Auswahl.
Hinweis zur Kostenerstattung
Das Honorar wird direkt zwischen uns vereinbart und ist unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe Deine Versicherung die Kosten erstattet.
Terminabsagen
Solltest Du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Dich, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird das volle Honorar in Rechnung gestellt, da ich mir diesen Zeitraum verbindlich für Dich freihalte.